Gastro Lohn Schweiz 2026: Mindestlohn nach L-GAV
In Restaurants, Hotels und im Catering gilt der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes, für Küche, Service und Hotel gleich. Die Lohnstufe hängt an deiner Ausbildung, nicht am Stellentitel. Hier siehst du, wann der L-GAV gilt und alle Mindestlöhne für 2026 und 2027.
Wann der L-GAV gilt
Der L-GAV ist allgemeinverbindlich, aktuell bis Ende 2027, und gilt in Restaurants, Hotels und im Catering. Zu den Vertragsparteien gehört auch die Swiss Catering Association mit Compass, SV Group und ZFV.
Wichtig sind die Ausnahmen in Art. 2 L-GAV:
- Kantinen und Personalrestaurants sind nur ausgenommen, wenn sie im Wesentlichen dem eigenen Personal dienen und von eigenem Personal geführt werden. Führt ein externer Betreiber die Kantine, gilt der L-GAV.
- Restaurants in Spitälern und Heimen sind ausgenommen, wenn sie nur Patienten, Bewohnern und deren Besuch dienen und nicht öffentlich zugänglich sind. Sind sie öffentlich zugänglich, sind sie nur ausgenommen, wenn dort mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen gelten.
Wo der L-GAV nicht gilt, steht im Arbeitsvertrag, was gilt. Für Bäckereien, Konditoreien und Confiserien gibt es einen eigenen GAV mit eigenen Mindestlöhnen.
Mindestlöhne 2026 und 2027
Die Beträge gelten pro Monat bei Vollzeit. Dazu kommt ein 13. Monatslohn, der Jahreslohn ist also Monatslohn mal 13. Für 2027 sind die neuen Beträge bereits beschlossen.
| Stufe | 2026Jahr (13×) | 2027 |
|---|---|---|
| Mit EFZ (z. B. Koch/Köchin EFZ, Restaurationsfachfrau/-mann EFZ), Stufe IIIa | CHF 4'528CHF 58'864 | CHF 4'555 |
| Mit EFZ und 6 Tagen Weiterbildung, Stufe IIIb | CHF 4'635CHF 60'255 | CHF 4'663 |
| Mit Berufsprüfung (z. B. Chefkoch/Chefköchin mit eidg. Fachausweis), Stufe IV | CHF 5'293CHF 68'809 | CHF 5'325 |
| Mit EBA (z. B. Küchenangestellte/r EBA), Stufe II | CHF 4'070CHF 52'910 | CHF 4'094 |
| Mit Progresso-Ausbildung, Stufe Ib | CHF 3'943CHF 51'259 | CHF 3'967 |
| Ohne Berufslehre, Stufe Ia | CHF 3'713CHF 48'269 | CHF 3'735 |
Wichtig: Das sind Untergrenzen. Mit Erfahrung, Weiterbildung und Verantwortung zahlen viele Betriebe mehr. Mit dem Lohncheck siehst du in wenigen Sekunden, wo du stehst.
Was zum Lohn dazukommt
- 13. Monatslohn von 100 % eines Monatslohns.
- Arbeitszeit: 42 Stunden pro Woche, in Saisonbetrieben 43,5 und in Kleinbetrieben 45 Stunden.
- Ruhetage und Ferien: 2 Ruhetage pro Woche, 5 Wochen Ferien und 6 bezahlte Feiertage im Jahr.
Mehr verdienen
Mit einer Berufsprüfung, etwa als Chefkoch, steigt der Mindestlohn auf CHF 5'293 pro Monat. Wie du dahin kommst und wer die Kurse bezahlt, steht im Ratgeber Weiterbildung: Diätkoch, Chefkoch, Küchenchef.
Quellen
- Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV)
- L-GAV Art. 2: Nichtanwendbarkeit, mit Kommentar
- L-GAV: Vertragspartner
- SECO: Allgemeinverbindlich erklärte GAV, Stand Oktober 2026
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind Gesetz, GAV und dein Arbeitsvertrag.