Küchenhilfe Stellen in der Schweiz

Küchenhilfen und Küchenangestellte rüsten, helfen beim Kochen und halten die Küche sauber. Mit EBA gilt im L-GAV eine höhere Lohnstufe.
Typische Aufgaben
- Gemüse und Zutaten rüsten
- Beim Kochen und Anrichten helfen
- Küche reinigen
- Waren einräumen
Was Betriebe erwarten
- Küchenangestellte/r EBA oder Erfahrung in der Küche
- Zuverlässigkeit
- Sinn für Sauberkeit
Lohn als Küchenhilfe: L-GAV-Mindestlohn 2026
- Mit EBA (z. B. Küchenangestellte/r EBA), Stufe II
- CHF 4'070
Pro Monat, 13 Mal im Jahr, gültig ab 1. Januar 2026, bei Vollzeit in Betrieben mit L-GAV. Die Stufe hängt an deiner Ausbildung, nicht am Stellentitel. Quelle: L-GAV des Gastgewerbes, Art. 10. Zum Lohncheck
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